Im April 2020 hatte die Bundesregierung doch tatsächlich beschlossen, dass die Elektrokleinfahrzeuge (eKF) bis 12 km/h auf dem Gehweg fahren sollen. Um zu verhindern, dass der Bundesrat dieser Verordnung zustimmt, haben wir viele Aktivitäten unternommen. U.a. haben wir den Senat und die Bürgerschaftsfraktionen angeschrieben mit der Aufforderung, diese Regelung abzulehnen.

Brief an den Senat

Pressemitteilung

Glücklicherweise hatte das Bundesland Bremen einen Änderungsantrag für den Bundesrat gemacht, in dem viele Wünsche des FUSS e.V. übernommen wurden. Da diese im Bundesrat beschlossen wurde, müssen die E-Tretroller nun auf Radwegen oder der Fahrbahn fahren.

Wenigen Wochen nach der Zulassung der E-Tretroller zeigte sich, dass diese sich oft nicht an diese Vorschrift halten. Wir schrieben deshalb an den Innensenator.

Und am 22.Juli 2019 verschickten wir gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. folgende Pressemitteilung.

Aber auch andere Elektro-Kleinfahrzeuge drängen auf die Zulassung. So war am 28.Juni 19 eine Demonstration für Hoverboards angekündigt, bei der wir eine Rede halten wollten. Da die Demonstration mangels Teilnehmer*innen nicht stattfand, blieb es eine ungehaltene Rede, die Sie hier nachlesen können.

Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Gehwege den Fußgänger*innen gehören.

Woran erkennt man die Lebensqualität einer Stadt?

„Der Grad der Freiheit und Ungestörtheit, mit dem Menschen zu Fuß gehen und in die Gegend schauen können, bietet einen guten Maßstab für die Beurteilung der zivilisatorischen Eigenschaften eines Stadtgebiets.“ Das schrieb der britische Stadtplaner Colin Buchanan bereits 1964 in dem Buch „Verkehr in Städten“.

Heute sagt der Kopenhagener Städteplaner Jan Gehl: „Schauen Sie, wie viele Kinder und alte Menschen auf Straßen und Plätzen unterwegs sind!" Hamburg schneidet da nicht gut ab.

Hamburgs Gehwege sind oft sehr schmal, Familien gehen im Gänsemarsch hintereinander her und Entgegenkommenden auszuweichen wird aus Platzgründen schnell zum kleinen Problem – mit Regenschirm zum größeren.

Zudem werden diese Gehwege ganz legal und politisch gewollt auch von Menschen mit sogenannten "besonderen Fortbewegungsmitteln" genutzt.

Beispielsweise von Kindern auf Fahrrädern mit erwachsenen Begleitpersonen, sowie von Kindern mit Gokarts, Dreirädern, Laufrädern, Tretrollern, Kindermotorrädern. Hinzu kommen bei den Älteren Skateboards, Waveboards, Inlineskater etc. Auch Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen sind auf die Gehwege angewiesen.

Seit einiger Zeit gibt es sogenannte Elektromobile, die ebenfalls den Gehweg nutzen dürfen, solange sie nicht schneller als 6 km/h fahren, was noch als Schrittgeschwindigkeit gilt, aber auch kaum zu kontrollieren ist. Es gibt in Hamburg auch schon Versuche mit der Paketzustellung und Lieferdiensten durch Roboter, die ebenfalls den Gehweg nutzen sollen. Wir haben einen Leserbrief zu dem Versuch der paketzustellenden Roboter geschrieben: Leserbrief zu Robotern (PDF)

Das Problem: Zum einen sind die Gehwege oft viel zu schmal für diese vielfältige Nutzung, zum anderen müssen sich Fußgänger*innen darauf einstellen, von Fahrzeugen, die schneller sind als sie selbst, von hinten überholt zu werden. (Die Alltagsgeschwindigkeit eines Fußgängers liegt zwischen 2,9 und 5 km/h, ein behinderter Mensch ist evtl. deutlich langsamer).

Ein weiteres Problem: Für keine der bisherigen Nutzergruppen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung, sodass ein Geschädigter möglicherweise für alle Kosten und Folgekosten eines Unfalls selber aufkommen muss. Die Konsequenzen der durch „besondere Fortbewegungsmittel“ bedingten Unfälle auf dem Gehweg sind glücklicherweise häufig nicht so gravierend, dass die Polizei eingeschaltet wird. Das führt allerdings gleichzeitig auch dazu, dass das Ausmaß des Problems für Fußgänger in der Öffentlichkeit und Verkehrspolitik nicht ausreichend deutlich wird.